Steuern und
PhotovoltaikanlagenEinfach erklärt: Umsatzsteuer für PV ab dem 01.01.2023
Umsatzsteuer ab dem 01.01.2023
Steuern und Photovoltaik — wie funktioniert das?
Abschreibungen bei PV-Anlagen
Einnahme-Überschuss-Rechnung für PV-Anlagen
Aktuelle Steuerinformation 03/2022
Umsatzsteuer Erstattung — lohnt sich das?
Typische Fehler beim Kauf einer PV-Anlage aus steuerlicher Sicht
Neuerungen in der einkommensteuerlichen Behandlung von PV-Anlagen
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Erlass vom 02. Juni 2021 ein Wahlrecht zur Besteuerung von PV-Anlagen eingeführt.
In allen noch offenen oder änderbaren Steuerfällen und künftig hat der Steuerpflichtige trotz positiver Ertragsprognosen (Gewinnerzielungsabsicht) das WAHLRECHT,
1) die Abschreibungsoptionen der Anlagen zu nutzen oder
2) sich von der Besteuerung auf Antrag freistellen zu lassen.
Ein Einfluss des Erlasses auf die umsatzsteuerliche Behandlung (voller Vorsteuerabzug, Versteuerung des Eigenverbrauches über 5 Jahre, danach Option zum Kleinunternehmer) ist damit bisher nicht verbunden, heißt: es bleibt bei der bisherigen umsatzsteuerlichen Behandlung und den damit verbundenen Vorteilen.
Weitere Info´s erhalten Sie im folgenden Video.
Kundenvideo 2021 — Alle Informationen finden Sie im folgendem Video.
Kundenvideo 2020 — Alle Informationen finden Sie im folgendem Video.
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